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Haftung bei fremder WLAN-Nutzung

Wer fremden Personen erlaubt das hausinterne WLAN zu nutzen, der haftet für deren Fehlverhalten. Wenn jemand über den eigenen WLAN-Router z.B. illegale Musik oder Filme aus dem Internet herunterlädt, dann kann der Anschlussinhaber dafür haftbar gemacht werden. Das gilt auch dann, wenn dieser davon nichts gewußt hat.
Was kann man also tun? Man sollte sich eine sogenannte Nutzungsvereinbarung unterschreiben lassen. Damit verpflichtete sich der fremde Nutzer, dass er sich an das geltende Recht hält und das Internet nicht dafür nutzt, um sittenwidrige oder rechtswidrigen Inhalte abzurufen oder zu verbreiten.